der ElevateJobs Personalmanagement GmbH
Stand: Juli 2026
1. Geltungsbereich
1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") sind Bestandteil sämtlicher Vertragsverhältnisse, welche die ElevateJobs Personalmanagement GmbH mit einem Kunden eingeht.
1.2. ElevateJobs Personalmanagement GmbH handelt im Sinne des AÜG als Überlasser. Der jeweilige Vertragspartner wird nachfolgend einheitlich als „Kunde" bezeichnet – unabhängig ob Interessent, Auftraggeber oder Beschäftiger im Sinne des AÜG. Die überlassenen oder vermittelten Personen werden als „Arbeitskraft" bezeichnet.
1.3. Diese AGB gelten nicht nur für das erste Rechtsgeschäft, sondern ausdrücklich auch für sämtliche künftigen Überlassungen sowie alle Rechtsgeschäfte (Rahmen- oder Einzelvereinbarungen), die mit ElevateJobs Personalmanagement GmbH abgeschlossen werden, wie insbesondere Folge- oder Zusatzvereinbarungen sowie bei allfälligen Vertragsanpassungen. Diese AGB sind allen Angeboten und Auftragsbestätigungen beizulegen und können auf der Website www.elevatejobs.at eingesehen, gedruckt, heruntergeladen sowie gespeichert werden. Sie gelten spätestens mit Aufnahme der Geschäftsbeziehung, Annahme eines Angebotes, Unterzeichnung einer Auftragsbestätigung oder tatsächlichem Beginn der Zusammenarbeit als bekannt und akzeptiert. Der Kunde bestätigt, diese AGB rechtzeitig vor Vertragsabschluss erhalten oder zumindest die Möglichkeit zu deren Kenntnisnahme gehabt zu haben.
1.4. Weiters gelten die AGB auch dann, wenn Arbeitskräfte über die geplante bzw. vereinbarte Überlassungsdauer hinaus zur Verfügung gestellt werden, oder wenn die Anforderung von Arbeitskräften schriftlich, per E-Mail oder mündlich erfolgt, ebenso für die Vermittlung.
1.5. ElevateJobs Personalmanagement GmbH erklärt ausdrücklich, Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB gegenüber dem Kunden zu erbringen.
1.6. Allfällige Vertragsbedingungen des Vertragspartners (Kunde) finden keine Anwendung. Abweichende Vertragsbedingungen des Kunden werden selbst dann nicht Vertragsbestandteil, wenn ElevateJobs Personalmanagement GmbH ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
1.7. Vertragsänderungen und Ergänzungen sowie sonstige wesentliche Erklärungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. In Rahmen- oder Einzelvereinbarungen getroffene Bestimmungen gehen diesen AGB nur insoweit vor, als sie ausdrücklich abweichende Regelungen enthalten; im Übrigen werden sie durch diese AGB ergänzt.
1.8. Erklärungen per E-Mail gelten als schriftlich im Sinne dieser AGB, sofern sie eine eingescannte oder qualifizierte elektronische Unterschrift enthalten. Von diesem Schriftformgebot kann nur schriftlich abgegangen werden.
1.9. ElevateJobs Personalmanagement GmbH verfügt über eine Gewerbeberechtigung Arbeitskräfteüberlassung und Arbeitskräftevermittlung und sichert zu, über alle nach österreichischem Recht erforderlichen Bewilligungen zur Arbeitskräfteüberlassung und Personalvermittlung zu verfügen.
1.10. Leistungsgegenstand sind sämtliche vom Kunden beauftragten Dienstleistungen der ElevateJobs Personalmanagement GmbH. Dies umfasst insbesondere die Zurverfügungstellung von Arbeitskräften, die Arbeitskräftevermittlung sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Beratungs-, Service- und Zusatzleistungen gemäß jeweiligem Angebot. ElevateJobs Personalmanagement GmbH schuldet weder eine bestimmte Leistung noch einen Arbeitserfolg der überlassenen bzw. vermittelten Arbeitskräfte.
1.11. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesen AGB auf eine geschlechtsneutrale Formulierung verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
1.12. Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung dieser AGB.
2. Vertragsabschluss und Kündigung
2.1. Die Angebote von ElevateJobs Personalmanagement GmbH sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich, wenn sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
2.2. Der Vertrag kommt entweder durch die Unterfertigung des Angebotes durch den Kunden oder durch die Auftragsbestätigung von ElevateJobs Personalmanagement GmbH zustande. Werden Vertragsunterlagen vom Kunden nicht unterfertigt, kommt der Vertrag dennoch auf Basis des Angebotes oder der Auftragsbestätigung von ElevateJobs Personalmanagement GmbH dadurch zustande, dass die überlassene Arbeitskraft nach Übermittlung des Angebotes oder einer Auftragsbestätigung mit ihrem Arbeitseinsatz beginnt oder vom Kunden eingesetzt wird.
2.3. ElevateJobs Personalmanagement GmbH ist berechtigt, den Vertrag vorzeitig ohne Einhaltung von Fristen oder Terminen aufzulösen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn:
der Kunde ohne Mahnung mehr als 7 Werktage in Zahlungsverzug ist
der Kunde gegen wesentliche gesetzliche oder vertragliche Bestimmungen verstößt (z. B. Arbeitnehmerschutz-, Fürsorge- oder Gleichbehandlungspflichten)
eine wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage des Kunden eintritt, insbesondere bei negativer Bonitätsauskunft, laufenden Exekutionen oder begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden
die Ablehnung des Versicherungsschutzes durch die Kreditversicherung von ElevateJobs Personalmanagement GmbH erfolgt
ein Sanierungs- oder Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden eröffnet wird oder der Antrag auf Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Vermögens abgewiesen wird
gegen den Kunden oder dessen Organmitglieder ein Ermittlungs- oder Strafverfahren im Zusammenhang mit Überlassungen oder Vermittlungen eingeleitet wird, unabhängig davon, ob berechtigt oder unberechtigt.
2.4. Wird der Vertrag aus wichtigem Grund, der im Bereich des Kunden liegt, vorzeitig aufgelöst, kann der Kunde keine Ansprüche gegen ElevateJobs Personalmanagement GmbH geltend machen. Etwaige vertragliche oder gesetzliche Ansprüche von ElevateJobs Personalmanagement GmbH bleiben unberührt. Im Falle einer berechtigten Vertragsauflösung durch ElevateJobs Personalmanagement GmbH besteht Anspruch auf das bereits angefallene Honorar sowie auf Ersatz aller durch die Vertragsverletzung verursachten Schäden.
2.5. Der Kunde ist verpflichtet, ElevateJobs Personalmanagement GmbH die Beendigung der Beschäftigung überlassener Arbeitskräfte rechtzeitig vor geplantem Einsatzende bekanntzugeben. Widrigenfalls werden die Stunden bis zum fristgerechten Einsatzende zum Normalstundensatz in Rechnung gestellt. Die einzuhaltenden Rückstellfristen ergeben sich aus Punkt 5.8. dieser AGB.
2.6. Sofern ein Rahmenvertrag abgeschlossen wurde, kann dieser von beiden Seiten unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist zum Monatsletzten schriftlich gekündigt werden, frühestens jedoch zum Ablauf einer allenfalls vereinbarten Mindestvertragsdauer. Die Beendigung einzelner Überlassungen auf Basis von Auftragsbestätigungen richtet sich nach den Rückstellfristen gemäß Punkt 5.8. Gesetzliche oder kollektivvertragliche Kündigungsfristen für überlassene Arbeitskräfte bleiben hiervon unberührt. Abweichende Kündigungsfristen in individuellen Rahmenverträgen des Kunden gelten nur, sofern diese von ElevateJobs Personalmanagement GmbH ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.
3. Honorar
3.1. Die Höhe des Honorars ergibt sich aus den unterfertigten Vertragsunterlagen, dem Angebot von ElevateJobs Personalmanagement GmbH oder aus deren Auftragsbestätigung.
3.2. Ändern sich nach Vertragsabschluss die Entlohnungsgrundlagen für die überlassene Arbeitskraft oder die Preise, etwa durch Kollektivvertragserhöhungen, Änderungen oder Einführung von Steuern, Abgaben, Lohnnebenkosten und/oder anderen preisrelevanten Komponenten, ist ElevateJobs Personalmanagement GmbH berechtigt, nach vorangehender Information, das vereinbarte Honorar bzw. die Preise im entsprechenden Ausmaß anzupassen. Soweit der Kunde kollektivvertraglich eine Einmalzahlung zu leisten hat, hat dieser ElevateJobs Personalmanagement GmbH einen Betrag in Höhe dieser Einmalzahlung samt anteiliger Lohnnebenkosten und Sozialversicherungsbeiträge zu bezahlen. Sollten Arbeitskräfte über einen vereinbarten oder voraussichtlichen Endtermin hinaus beschäftigt werden, gilt die getroffene Honorarvereinbarung auch darüber hinaus.
3.3. Mehrarbeit und Überstunden sind die über die kollektivvertragliche bzw. bei Fehlen eines Kollektivvertrages laut Betriebsvereinbarung oder sonstige generelle Regelung festgelegte Normalarbeitszeit beim Kunden hinausgehenden Stunden.
3.4. Für von überlassenen Arbeitskräften geleistete Mehr-, Überstunden, Nacht-, Sonn- oder Feiertagsarbeit werden erhöhte Sätze verrechnet.
3.5. Die Preise gelten jeweils bis zur nächsten KV-Erhöhung oder Gesetzesänderung. Die jährliche Anpassung erfolgt zumindest um den Wert der jährlichen Kollektivvertragsanpassung für Mindestlöhne in gleicher Prozenthöhe.
3.6. In den Verrechnungssätzen sind sämtliche Lohn- und Lohnnebenkosten inkl. der gesetzlichen und sozialen Abgaben enthalten. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind die gesetzliche Umsatzsteuer, Aufwandsentschädigungen, Reise- und Nächtigungskosten sowie allfällige Zulagen und Zuschläge (insbesondere Schmutz-, Erschwernis-, Gefahren-, Schicht-, Akkord-, Prämien-, Nacht-, Sonn- und Feiertagszulagen oder -zuschläge sowie Mehr- und Überstunden) nicht enthalten.
3.7. Die Rechnung ist bei Erhalt fällig und ohne Abzug, spesenfrei auf das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen. Abweichende Zahlungsziele bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung in der jeweiligen Auftragsbestätigung. Wird die Rechnung nicht binnen 10 Kalendertagen ab Zugang schriftlich und unter genauer Bezeichnung der beanstandeten Punkte beanstandet, gelten die darin verrechneten Stunden und die Höhe des Honorars als genehmigt und anerkannt. Der Kunde verzichtet in diesem Fall auf Einwendungen gegen die Stundenaufzeichnungen und die Honorarhöhe.
3.8. ElevateJobs Personalmanagement GmbH ist berechtigt, die überlassenen Arbeitskräfte ohne weitere Mahnung abzuziehen, wenn sich der Kunde trotz Fälligkeit mehr als 7 Werktage in Zahlungsverzug befindet oder wenn der Kunde wesentliche vertragliche oder gesetzliche Pflichten verletzt. Der Abzug der Arbeitskräfte stellt in diesen Fällen ausdrücklich keinen Vertragsbruch und keinen Schadenersatzgrund zulasten von ElevateJobs Personalmanagement GmbH dar. Der Kunde kann aus einem solchen Abzug keinerlei Ansprüche, insbesondere keine Schadenersatz- oder Gewährleistungsansprüche, gegen ElevateJobs Personalmanagement GmbH ableiten. Das vereinbarte Honorar bleibt bis zum Zeitpunkt des Abzuges in voller Höhe fällig.
3.9. Bei Zahlungsverzug ist ElevateJobs Personalmanagement GmbH berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe gemäß § 456 UGB (Basiszinssatz zuzüglich 9,2 Prozentpunkte) sowie Mahnspesen in Höhe von Euro 20,00 pro Mahnung zu verrechnen. Der Kunde verpflichtet sich zur unverzüglichen Bezahlung aller im Zusammenhang stehenden Inkasso-, Erhebungs- und Auskunftskosten sowie der notwendigen außergerichtlichen Rechtsverfolgungskosten.
3.10. Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen oder Ansprüche gegenüber ElevateJobs Personalmanagement GmbH gegen das Honorar aufzurechnen, sofern diese Forderungen nicht gerichtlich festgestellt oder von ElevateJobs Personalmanagement GmbH schriftlich anerkannt wurden. Ein Zurückbehaltungsrecht wird ausgeschlossen.
3.11. Grundlage der Abrechnung bilden die vom Kunden, dessen Gehilfen oder bevollmächtigten Personen vor Ort unterzeichneten Stunden-/Leistungsnachweise (Regiescheine) oder Auswertungen aus elektronischen Zeiterfassungssystemen des Kunden. Diese sind wöchentlich, spätestens jedoch bis zum 3. Werktag der Folgewoche, an ElevateJobs Personalmanagement GmbH zu übermitteln. Werden Stundennachweise nicht oder nicht rechtzeitig übermittelt, ist ElevateJobs Personalmanagement GmbH berechtigt, auf Basis der vereinbarten Sollstunden oder der Aufzeichnungen der überlassenen Arbeitskräfte abzurechnen, je nachdem welche Stundenanzahl höher ist. Als Sollstunden gelten gemäß dem anzuwendenden Kollektivvertrag und der betrieblichen Arbeitszeitregelung des Kunden die festgelegten Normalarbeitsstunden.
3.12. Unterbleibt der Einsatz von überlassenen Arbeitskräften aus Gründen, die nicht von ElevateJobs Personalmanagement GmbH verschuldet worden sind, bleibt der Kunde zur vollen Honorarzahlung verpflichtet. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde die überlassenen Arbeitskräfte – aus welchen Gründen auch immer – nicht zur Arbeitsleistung einsetzt, insbesondere bei unabwendbaren Ereignissen beim Kunden wie Betriebsversammlung, Streik oder behördlicher Verfügung.
3.13. Der Kunde darf an überlassene Arbeitskräfte keine Zahlungen oder Vorschüsse leisten. Zahlungen des Kunden direkt an die überlassene Arbeitskraft haben keine schuldbefreiende Wirkung gegenüber ElevateJobs Personalmanagement GmbH. Der Kunde bleibt in jedem Fall zur vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars an ElevateJobs Personalmanagement GmbH verpflichtet.
3.14. ElevateJobs Personalmanagement GmbH ist berechtigt, wöchentliche Abrechnungen vorzunehmen.
4. Gewährleistung und Haftung
4.1. Nach Beginn der Überlassung ist der Kunde umgehend verpflichtet, die überlassenen Arbeitskräfte hinsichtlich persönlicher und fachlicher Qualifikationen zu überprüfen. Sollte eine überlassene Arbeitskraft der vereinbarten Qualifikation nicht entsprechen, sind die Mängel sowie deren genaue Bezeichnung ElevateJobs Personalmanagement GmbH unverzüglich, jedenfalls binnen zwei Arbeitstagen ab Arbeitsbeginn der überlassenen Arbeitskraft schriftlich bekanntzugeben. Erfolgt keine derartige Anzeige innerhalb dieser Frist, sind sämtliche Ansprüche wegen Gewährleistung und Schadenersatz ausgeschlossen. Eine behauptete Mangelhaftigkeit ist im Sinne des § 377 UGB zu rügen und geltend zu machen.
4.2. ElevateJobs Personalmanagement GmbH leistet dafür Gewähr, dass die zur Verfügung gestellten Arbeitskräfte arbeitsfähig sind und die vertraglich vereinbarte durchschnittliche Qualifikation aufweisen. Eine besondere Qualifikation wird nur dann geschuldet, wenn diese ausdrücklich schriftlich im Überlassungsvertrag oder der Auftragsbestätigung vereinbart und durch entsprechende Nachweise belegt wurde.
4.3. Wird die Arbeitskraft trotz allfälliger Mängel vom Kunden eingesetzt, so ist ElevateJobs Personalmanagement GmbH berechtigt, das vereinbarte Honorar in voller Höhe zu verlangen.
4.4. Für allfällige, durch überlassene Arbeitskräfte verursachte Schäden trifft ElevateJobs Personalmanagement GmbH keine Haftung. Weiters haftet ElevateJobs Personalmanagement GmbH nicht für Diebstahl, Verlust und Beschädigung von zur Verfügung gestellten Werkzeugen, Mustern, Zeichnungen und sonstigen übergebenen Sachen des Kunden.
4.5. Der Kunde haftet ElevateJobs Personalmanagement GmbH für sämtliche Kosten, Aufwendungen, Beitragsschulden, Strafen oder behördlichen Kosten (einschließlich Rechtsverfolgungs- und Verteidigungskosten), die ElevateJobs Personalmanagement GmbH oder deren Organmitgliedern dadurch entstehen, dass der Kunde gesetzliche oder vertragliche Pflichten nicht erfüllt oder nicht ordnungsgemäß erfüllt (z. B. AÜG, AuslBG, AVRAG, BUAG, LSD-BG, steuer- oder sozialversicherungsrechtliche Verpflichtungen), auch gegenüber den überlassenen Arbeitskräften. Etwaige Strafen, die aus Gesetzesübertretungen beim Kunden oder dessen Gehilfen resultieren, sind von diesem zu tragen. Der Kunde haftet insbesondere für Nachteile, die dadurch entstehen, dass die überlassene oder vermittelte Arbeitskraft
aufgrund von unrichtigen oder unvollständigen Angaben des Kunden falsch entlohnt wird (z. B. Falscheinstufung)
aufgrund von Handlungen oder Unterlassungen des Kunden die Arbeitsleistung verweigert oder berechtigt austritt
infolge von Verstößen gegen Gleichbehandlungs-, Fürsorge- oder Diskriminierungsvorschriften im Betrieb des Kunden benachteiligt wird.
Weitergehende gesetzliche oder vertragliche Haftungsbestimmungen des Kunden bleiben unberührt.
4.6. Für Schäden, die auf Grund höherer Gewalt, Unpünktlichkeit, Krankheit, Unfall oder Nichterscheinen der überlassenen Arbeitskraft am Arbeitsplatz – aus welchem Grund auch immer – entstehen, haftet ElevateJobs Personalmanagement GmbH nicht. Für Folge- und Vermögensschäden, Produktionsausfälle und Pönalverpflichtungen ist eine Haftung ausgeschlossen.
4.7. Eine Haftung von ElevateJobs Personalmanagement GmbH für leicht fahrlässige Handlungen oder Unterlassungen ist jedenfalls ausgeschlossen. Bei grob fahrlässigem Handeln bleibt die Haftung auf direkte Schäden beschränkt, jedenfalls jedoch auf einen Höchstbetrag von Euro 5.000,00. Eine Haftung für entgangenen Gewinn und mittelbare Schäden ist ausgeschlossen. Die Haftung für Vorsatz und für Personenschäden bleibt unberührt.
4.8. Ansprüche des Kunden, die sich insbesondere aus der Verletzung von Geheimhaltungs- oder Konkurrenzpflichten ergeben, sind ausschließlich direkt gegenüber der überlassenen Arbeitskraft geltend zu machen.
4.9. Schadenersatzansprüche des Kunden sind unverzüglich, spätestens jedoch binnen 5 Werktagen ab Kenntnis des Schadens, schriftlich gegenüber ElevateJobs Personalmanagement GmbH geltend zu machen. Erfolgt keine fristgerechte Meldung, verfallen sämtliche Ansprüche. Bei rechtzeitiger Meldung sind Ansprüche binnen 3 Monaten ab Meldung gerichtlich geltend zu machen, widrigenfalls verfallen sie.
4.10. Wird die Vertragserfüllung durch ein als höhere Gewalt zu wertendes Ereignis – wie insbesondere Elementarereignisse, Epidemien, Pandemien, Arbeitskonflikte oder behördliche Verfügungen (z. B. auf Grund von Krankheiten oder Seuchen) – unmöglich oder erheblich erschwert, ist ElevateJobs Personalmanagement GmbH berechtigt, die vertraglichen Beziehungen zum Kunden ohne Einhaltung etwaiger Fristen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Unabhängig davon hat der Kunde ElevateJobs Personalmanagement GmbH sämtliche auf Grund eines solchen Ereignisses oder einer behördlichen Verfügung entstandene Mehraufwendungen (z. B. Gesundheitstests, Schutzausrüstung etc.) sowie bisher auf Auftrag getätigte Aufwendungen zu ersetzen. Etwaige Schadenersatzansprüche des Kunden sind in diesem Fall ausgeschlossen.
4.11. Setzt der Kunde die überlassene Arbeitskraft für Dienstfahrten mit einem dienstnehmereigenen Privatfahrzeug ein, stellt der Kunde ElevateJobs Personalmanagement GmbH von jeder damit zusammenhängenden Haftung frei. Überlässt der Kunde der Arbeitskraft ein firmeneigenes Fahrzeug oder Gerät, hat der Kunde für ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen und stellt ElevateJobs Personalmanagement GmbH von jeder damit zusammenhängenden Haftung frei. Setzt der Kunde die überlassene Arbeitskraft im Zusammenhang mit Geld, Wertpapieren oder empfindlichen Waren ein, übernimmt ElevateJobs Personalmanagement GmbH keinerlei Haftung für allenfalls daraus resultierende Schäden. Vor der Inbetriebnahme von Fahrzeugen, Geräten oder Maschinen, für die eine Bewilligung oder Berechtigung gesetzlich erforderlich ist, ist der Kunde verpflichtet, das Vorhandensein der entsprechenden Berechtigung der überlassenen Arbeitskraft zu überprüfen. Unterlässt der Kunde diese Prüfung, sind Ansprüche gegen ElevateJobs Personalmanagement GmbH ausgeschlossen.
4.12. Verursacht eine überlassene Arbeitskraft im Rahmen ihrer Tätigkeit beim Kunden Schäden gegenüber Dritten, verpflichtet sich der Kunde, ElevateJobs Personalmanagement GmbH diesbezüglich schad- und klaglos zu halten. Der Kunde hat auf eigene Kosten für eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung zu sorgen, die auch Schäden durch überlassene Arbeitskräfte abdeckt.
5. Arbeitskräfteüberlassung
5.1. Während der Überlassung obliegen dem Kunden gemäß § 6 AÜG die Fürsorgepflichten sowie die Dienst- und Fachaufsicht des Arbeitgebers. Die überlassenen Arbeitskräfte arbeiten unter den Anweisungen und unter Aufsicht des Kunden. Die gesetzlichen Bestimmungen des Arbeitnehmerschutzes und des Arbeitsrechts, insbesondere AÜG, ASchG, AZG, sowie des GlBG und allen sonstigen einschlägigen arbeitsrechtlichen und arbeitnehmerschutzrechtlichen Bestimmungen, sind vom Kunden verpflichtend zu beachten und für deren Einhaltung zu sorgen. ElevateJobs Personalmanagement GmbH ist berechtigt, die Überlassung unverzüglich zu beenden, wenn der Kunde Arbeitnehmerschutz- oder Fürsorgepflichten trotz schriftlicher Aufforderung nicht einhält.
5.2. Der Kunde hat die überlassene Arbeitskraft sowie ElevateJobs Personalmanagement GmbH gemäß § 12 Abs. 6 AÜG mindestens 14 Werktage vor geplantem Einsatzende zu verständigen, sofern die Arbeitskraft 3 Monate oder länger im Kundenbetrieb tätig war.
5.3. Der Kunde hat ElevateJobs Personalmanagement GmbH vor Beginn der Überlassung über die Leistung von Nachtschwerarbeit im Sinne des Art. VII des NSchG sowie im Sinne der §§ 1–3 der SchwerarbeitsVO zu informieren. Bei unterlassener oder verspäteter Meldung haftet der Kunde für sämtliche daraus resultierende Mehrkosten und Nachzahlungen in voller Höhe.
5.4. Es besteht kein Anspruch des Kunden auf eine bestimmte Arbeitskraft. ElevateJobs Personalmanagement GmbH ist berechtigt, überlassene Arbeitskräfte jederzeit abzuberufen, sofern diese gleichzeitig durch andere geeignete Arbeitskräfte ersetzt werden.
5.5. Umfang und Art der auszuübenden Tätigkeit sowie die Arbeitseinteilung der überlassenen Arbeitskräfte sind ausschließlich mit ElevateJobs Personalmanagement GmbH zu vereinbaren. Die überlassenen Arbeitskräfte dürfen vom Kunden sowie dessen bevollmächtigten Gehilfen bzw. Vertretern nur mit Arbeiten beauftragt werden, die im Auftrag vereinbart sind und für die die Arbeitskraft geeignet und qualifiziert ist. Sämtliche Änderungen des Einsatzortes, der vereinbarten Tätigkeit, der Arbeitszeiten oder sonstiger für die Überlassung wesentlicher Umstände sind ElevateJobs Personalmanagement GmbH vom Kunden unverzüglich schriftlich bekanntzugeben und bedürfen der vorherigen Zustimmung von ElevateJobs Personalmanagement GmbH.
5.6. Der Kunde verpflichtet sich gemäß § 10 AÜG sicherzustellen, dass durch den Einsatz überlassener Arbeitskräfte weder die Löhne noch die Arbeitsbedingungen der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer beeinträchtigt werden und keine Arbeitsplätze gefährdet sind.
5.7. Der Kunde hat den überlassenen Arbeitskräften gemäß § 12 Abs. 6 AÜG den Zugang zu den Wohlfahrtseinrichtungen und Wohlfahrtsmaßnahmen des Betriebes zu den gleichen Bedingungen zu gewähren wie für die Stammbelegschaft, soweit eine unterschiedliche Behandlung nicht sachlich gerechtfertigt ist.
5.8. Die Beendigung der Beschäftigung überlassener Arbeitskräfte ist ElevateJobs Personalmanagement GmbH rechtzeitig vor geplantem Einsatzende bekanntzugeben, widrigenfalls werden dem Kunden die Stunden bis zum fristgerechten Einsatzende zum Normalstundensatz in Rechnung gestellt. Das Ausmaß der einzuhaltenden Rückstellfrist richtet sich für den Arbeiter nach den im Kollektivvertrag für Arbeiter im Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung (AKÜ) festgelegten Kündigungsfristen, wobei die Rückstellung jeweils zum letzten Tag der betrieblichen Arbeitswoche des Kunden zuzüglich 7 Kalendertagen zu erfolgen hat. Für überlassene Angestellte richtet sich die Rückstellfrist nach dem Kollektivvertrag für Angestellte im Gewerbe, Handwerk und in der Dienstleistung sowie dem Angestelltengesetz, mindestens jedoch 6 Wochen zum 15. oder Letzten eines Monats; nach Vollendung des zweiten Dienstjahres mindestens 2 Monate zum 15. oder Letzten eines Monats.
5.9. Wird der Betrieb des Kunden bestreikt, dürfen die überlassenen Arbeitskräfte gemäß § 9 AÜG für die Dauer der Maßnahme nicht eingesetzt werden. In diesem Zeitraum ruht der Überlassungsvertrag, und sämtliche durch den Streik verursachten Kosten gehen zu Lasten des Kunden.
5.10. Der Kunde ist verpflichtet, ElevateJobs Personalmanagement GmbH die für die Überlassung wesentlichen Informationen gemäß § 12 AÜG vor Überlassungsbeginn unaufgefordert bekanntzugeben. Dies umfasst insbesondere: den anzuwendenden Kollektivvertrag und die damit verbundene kollektivvertragliche Einstufung für vergleichbare Arbeitnehmer im Beschäftigerbetrieb; ob der Einsatz der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) unterliegt; allfällige Betriebsvereinbarungen oder sonstige verbindliche Bestimmungen allgemeiner Art zur Lohnhöhe (z. B. Prämien- und Akkordlohn); die Art und den genauen Ort der Tätigkeit sowie den genauen Ort der Arbeitsaufnahme; die erforderliche Qualifikation der zu überlassenden Arbeitskraft; die betriebliche Normalarbeitszeit und deren genaue Einteilung, sowie Arbeitszeit und Urlaub betreffende Regelungen; ob Fließarbeit oder Nacht- bzw. Schwerarbeit zu leisten ist; alle einsatzspezifischen Gefahren, erforderliche Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente, notwendige Eignungs- und Folgeuntersuchungen sowie besondere Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung; ob ein Betriebsrat besteht sowie ob und welche Wohlfahrtseinrichtungen und Wohlfahrtsmaßnahmen im Betrieb vorhanden sind. Der Kunde haftet ElevateJobs Personalmanagement GmbH für jegliche Schäden, die auf Grund verspäteter, falscher oder fehlender Mitteilungen resultieren.
5.11. Erfolgt eine Fehleinstufung wegen unvollständiger, verspäteter oder falscher Informationen des Kunden, ist ein damit verbundener Schaden vom Kunden zu ersetzen. Sofern der Kunde die Arbeitskraft in einer höherwertigen Verwendungsgruppe oder Lohngruppe als vereinbart einsetzt, ist ElevateJobs Personalmanagement GmbH berechtigt, das entsprechend höhere Honorar zu verrechnen. Dies ergibt sich aus der prozentualen Differenz zwischen dem Gehalt/Lohn der vereinbarten und der tatsächlich ausgeübten Verwendungsgruppe oder Lohngruppe zuzüglich der üblichen Marge von ElevateJobs Personalmanagement GmbH. Ein geringwertiger Einsatz der Arbeitskraft gegenüber der vereinbarten Qualifikation vermindert das Honorar von ElevateJobs Personalmanagement GmbH nicht.
5.12. Der Kunde ist gemäß §§ 4–6 ASchG verpflichtet, die Arbeitskräfte betreffend Handhabung der Geräte und Maschinen einzuschulen und erforderliche Aufklärungs- und Gefahrenabwehrmaßnahmen zu setzen. Auf Verlangen von ElevateJobs Personalmanagement GmbH sind schriftliche Nachweise über notwendige Einschulungen bzw. Unterweisungen vorzulegen. Die Kosten für allenfalls gesetzlich vorgeschriebene oder betriebsbedingte medizinische Untersuchungen hat der Kunde zu tragen. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, stellt der Beschäftiger die für die Tätigkeit erforderlichen Arbeitsmittel, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung. Stellt ElevateJobs Personalmanagement GmbH Arbeitsmittel bei, erfolgt die Verrechnung nach gesonderter Vereinbarung – insbesondere als Sonderposten gemäß Punkt 10 dieser AGB oder im Rahmen des vereinbarten Honorars.
5.13. Arbeitsunfälle von überlassenen Arbeitskräften sind gemäß § 16 ASchG unverzüglich vom Kunden mittels schriftlicher Unfallanzeige an die AUVA und an ElevateJobs Personalmanagement GmbH zu melden.
5.14. Jedes Fernbleiben oder jede Krankmeldung einer überlassenen Arbeitskraft ist vom Kunden unverzüglich an ElevateJobs Personalmanagement GmbH schriftlich zu melden. Allfällige Krankheitsbestätigungen oder ärztliche Atteste, die beim Kunden einlangen, sind unverzüglich an ElevateJobs Personalmanagement GmbH weiterzuleiten. Erfolgt die Meldung nicht oder verspätet und entstehen ElevateJobs Personalmanagement GmbH dadurch Mehrkosten, Strafen oder sonstige Nachteile, sind diese vom Kunden zu ersetzen, insbesondere von der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) auf Grund nicht fristgerechter Abmeldung geforderte Beiträge und etwaige Strafen.
5.15. Gemäß § 5 AÜG bestehen vertragliche Beziehungen allein zwischen ElevateJobs Personalmanagement GmbH und dem Kunden. Die überlassenen Arbeitskräfte sind weder Bevollmächtigte noch Erfüllungshelfer von ElevateJobs Personalmanagement GmbH und sind nicht zur Abgabe von Willens- und Wissenserklärungen oder zum Empfang von Inkasso berechtigt.
5.16. Der Kunde verpflichtet sich, Arbeitskräfte während der Dauer der Überlassung weder direkt noch indirekt im Sinne des UWG abzuwerben. Eine unzulässige Abwerbung oder eine nicht gemäß Punkt 5.17. vereinbarte Übernahme während der Überlassung verpflichtet den Kunden – unbeschadet weitergehender Schadenersatzansprüche – zur Zahlung eines Pönales in Höhe von drei Bruttomonatsentgelten der betreffenden Arbeitskraft.
5.17. Die überlassenen Arbeitskräfte können nach 12 Monaten ununterbrochener Überlassung kostenfrei übernommen werden, sofern im Angebot keine abweichende längere Frist vereinbart wurde und die Arbeitskraft einer Übernahme ausdrücklich zustimmt. Eine vorzeitige Übernahme ist nur nach Rücksprache und schriftlicher Vereinbarung mit ElevateJobs Personalmanagement GmbH möglich. In diesem Fall wird ein Honorar in Höhe von zwei Bruttomonatsentgelten der Arbeitskraft, aliquot zur noch ausstehenden Frist bis zur kostenfreien Übernahme gemäß Satz 1, zuzüglich einer Verwaltungskostenpauschale von Euro 150,00 zuzüglich USt. fällig.
5.18. Wird eine im Rahmen einer Überlassung beim Kunden eingesetzte Arbeitskraft innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung der Überlassung vom Kunden in ein Beschäftigungsverhältnis übernommen – sei es direkt oder indirekt, als Arbeitnehmer, freier Dienstnehmer oder Werkvertragsnehmer, oder im Wege der Umgehung über verbundene Unternehmen, einen Dritten oder über einen anderen Arbeitskräfteüberlasser –, gelten hierfür die Bestimmungen des Punktes 5.17. sinngemäß. Hat die Arbeitskraft zum Zeitpunkt der Beendigung die Frist für eine kostenfreie Übernahme gemäß Punkt 5.17. bereits erfüllt, ist die Einstellung kostenfrei.
5.19. Der Kunde verpflichtet sich gemäß § 6a AÜG und dem Gleichbehandlungsgesetz (GlBG) sicherzustellen, dass durch den Einsatz überlassener Arbeitskräfte keine Diskriminierung auf Grund von Geschlecht, Alter, ethnischer Zugehörigkeit, Religion oder anderer gesetzlich geschützter Merkmale erfolgt.
5.20. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass er nach Ablauf des vierten Jahres einer ununterbrochenen Überlassung derselben Arbeitskraft gemäß § 10 Abs. 1a AÜG als Arbeitgeber im Sinne des Betriebspensionsgesetzes gilt und die überlassenen Arbeitskräfte in allfällig bestehende Betriebspensionsregelungen einzubeziehen hat. Der Kunde ist verpflichtet, ElevateJobs Personalmanagement GmbH über das Bestehen solcher Regelungen rechtzeitig zu informieren.
5.21. ElevateJobs Personalmanagement GmbH informiert auf Anfrage gerne über Möglichkeiten der Finanzierung von Aus- und Weiterbildungen für überlassene Arbeitskräfte über den Sozial- und Weiterbildungsfonds (SWF) gemäß § 22c AÜG. Allfällige während der Aus- und Weiterbildung anfallende Entgeltfortzahlungen sowie damit verbundene Kosten sind, sofern sie nicht vom SWF getragen werden, vom Kunden zu übernehmen und werden von ElevateJobs Personalmanagement GmbH in Rechnung gestellt.
5.22. Werden Arbeitskräfte in einem Bereich eingesetzt, der der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) unterliegt, ist der Kunde verpflichtet, ElevateJobs Personalmanagement GmbH vor Überlassungsbeginn unaufgefordert und vollständig darüber zu informieren, dass der geplante Einsatz der BUAK-Pflicht unterliegt. Die anfallenden BUAK-Beiträge sind in den von ElevateJobs Personalmanagement GmbH verrechneten Sätzen bereits berücksichtigt und werden nicht separat in Rechnung gestellt; die gesamte administrative Abwicklung mit der BUAK, insbesondere die An-, Ab- und Ummeldung, Beitragsabrechnung und -zahlung, erfolgt ausschließlich durch ElevateJobs Personalmanagement GmbH oder einen von ihr beauftragten Dienstleister. Der Kunde ist jedoch verpflichtet, bei allfälligen Kontrollen durch die BUAK mitzuwirken und die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Erteilt der Kunde keine, eine verspätete oder eine unrichtige Information über die BUAK-Pflicht des Einsatzes, haftet der Kunde ElevateJobs Personalmanagement GmbH gegenüber für sämtliche daraus resultierende Nachzahlungen, Strafen, Beitragsrückstände und sonstige Schäden in voller Höhe. Projektspezifische Zusatzkosten wie behördlich vorgeschriebene Nachweise, vom Kunden geforderte Ausweise oder Zertifikate sowie ähnliche projektbezogene Aufwände werden gesondert verrechnet und sind nicht im vereinbarten Honorar enthalten.
5.23. ElevateJobs Personalmanagement GmbH ist berechtigt, sich über die Einhaltung der Pflichten des Kunden – insbesondere der Arbeitnehmerschutz- und Fürsorgepflichten sowie des vereinbarten Einsatzes der überlassenen Arbeitskräfte – zu vergewissern. Zu diesem Zweck ist ElevateJobs Personalmanagement GmbH berechtigt, den Arbeitsort der überlassenen Arbeitskräfte nach vorheriger Ankündigung zu angemessenen Zeiten zu betreten und die erforderlichen Auskünfte einzuholen; der Kunde hat hierbei in zumutbarem Umfang mitzuwirken. Die Verantwortung des Kunden als Beschäftiger im Sinne des § 6 AÜG bleibt hiervon unberührt.
6. Personalvermittlung
6.1. ElevateJobs Personalmanagement GmbH wird vom Kunden mit der Personalsuche, Durchführung eines Auswahlverfahrens und der Vorselektion beauftragt. Der Kunde übergibt ElevateJobs Personalmanagement GmbH vor Beginn der Suche ein schriftliches Anforderungsprofil sowie eine Stellenbeschreibung der zu besetzenden Position. ElevateJobs Personalmanagement GmbH schuldet die sorgfältige Suche und Auswahl geeigneter Kandidaten, nicht jedoch einen bestimmten Vermittlungserfolg. Der Kunde ist für die sorgfältige Prüfung der vorgeschlagenen Bewerber verantwortlich.
6.2. Wird ein vorgestellter Bewerber innerhalb von 12 Monaten ab erstmaliger Bekanntgabe seines Namens beim Kunden oder bei einem mit dem Kunden verbundenen Unternehmen – direkt, als freier Dienstnehmer oder im Rahmen eines sonstigen Vertragsverhältnisses, oder im Wege der Umgehung über einen Dritten oder einen anderen Arbeitskräfteüberlasser – eingestellt bzw. beschäftigt, so hat ElevateJobs Personalmanagement GmbH Anspruch auf das vereinbarte Vermittlungshonorar. Die Einstellung ist ElevateJobs Personalmanagement GmbH unverzüglich schriftlich bekanntzugeben; unterlässt der Kunde diese Mitteilung, bleibt der Honoraranspruch ungeachtet einer späteren Kenntnis in voller Höhe aufrecht. Wurde die betreffende Person im Rahmen einer Überlassung beim Kunden eingesetzt, richtet sich Übernahme und Einstellung ausschließlich nach den Punkten 5.16. bis 5.18. Beruft sich der Kunde darauf, einen vorgestellten Bewerber bereits selbst zu kennen oder anderweitig in Evidenz zu haben, hat er dies ElevateJobs Personalmanagement GmbH unverzüglich nach Übermittlung des Kandidatenprofils, längstens binnen zwei Arbeitstagen, schriftlich und nachvollziehbar bekanntzugeben. Unterbleibt diese Mitteilung, gilt der Bewerber als von ElevateJobs Personalmanagement GmbH vorgestellt.
6.3. Das vereinbarte Vermittlungshonorar beträgt 3 Bruttomonatsentgelte der vermittelten Arbeitskraft, soweit ausdrücklich keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Als Basis gilt das vereinbarte Bruttomonatsentgelt zum Zeitpunkt des Dienstantritts ohne Sonderzahlungen, Boni oder variable Entgeltbestandteile. Bei höherwertigen Positionen oder Suchaufträgen im Executive-Search-Bereich kann anstelle dieser Berechnung ein Prozentsatz (einschließlich variabler Entgeltbestandteile) als Vermittlungshonorar vereinbart werden. Das Vermittlungshonorar wird je zur Hälfte am Dienstantrittstag sowie nach Vollendung des Probemonats der neuen Arbeitskraft fällig. Ein bereits fällig gewordenes Vermittlungshonorar ist nicht rückerstattbar; im Fall eines vorzeitigen Ausscheidens der vermittelten Arbeitskraft gilt ausschließlich Punkt 6.4.
6.4. ElevateJobs Personalmanagement GmbH haftet nicht für die Qualifikation und Arbeitsleistung einer vorgeschlagenen und vom Kunden eingestellten Arbeitskraft, gewährt aber einen Nachbesetzungsvorschlag für eine einmalige Nachbesetzung, wenn die Arbeitskraft innerhalb von einem Monat aus Gründen, die in der Person liegen, wieder ausscheidet. Inseratkosten und sonstige Spesen für die Nachbesetzung hat der Kunde zu tragen. Im Falle einer Nachbesetzung gemäß diesem Punkt ist das Vermittlungshonorar nur einmal zu entrichten; bereits geleistete Honoraranteile werden auf das Honorar für die nachbesetzte Person angerechnet.
6.5. Sämtliche Sonderkosten (z. B. Eignungstests, Inseratkosten, Portokosten, Reise- oder Aufenthaltsspesen) im Zusammenhang mit der Vermittlung werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt. Es gelten die Bestimmungen gemäß Punkt 10 dieser AGB.
6.6. Beauftragt der Kunde ElevateJobs Personalmanagement GmbH mit einer exklusiven Suche (Alleinauftrag), kann zusätzlich eine Such- bzw. Bearbeitungspauschale zur Abgeltung des Such- und Rechercheaufwands – insbesondere der aktiven Direktansprache sowie der Nutzung von Recruiting-Plattformen und Datenbanken – vereinbart werden. Höhe und Fälligkeit richten sich nach dem jeweiligen Einzelauftrag. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, wird die Pauschale im Erfolgsfall auf das Vermittlungshonorar gemäß Punkt 6.3. angerechnet; kommt innerhalb der vereinbarten Suchdauer kein Vertragsverhältnis zustande, verbleibt die Pauschale ElevateJobs Personalmanagement GmbH als Aufwandersatz. Gesondert vereinbarte Sonderkosten gemäß Punkt 6.5. bleiben hiervon unberührt und werden auf die Pauschale nicht angerechnet.
7. Personalberatung
7.1. ElevateJobs Personalmanagement GmbH bietet auf Anfrage Personalberatungsleistungen an. Dies umfasst insbesondere die Analyse des Personalbedarfs, Betriebsbesichtigungen sowie die Erarbeitung von Empfehlungen zur Personalstrategie des Kunden.
7.2. Die Personalberatung wird auf Basis des vereinbarten Stunden- oder Pauschalhonorars abgerechnet. ElevateJobs Personalmanagement GmbH schuldet die sorgfältige Durchführung der Beratungsleistung, nicht jedoch einen bestimmten Beratungserfolg. Eine Haftung für wirtschaftliche, organisatorische oder personelle Folgen der umgesetzten Empfehlungen ist ausgeschlossen.
8. Payroll
8.1. Sofern die Vertragsparteien eine Payroll-Abrechnung bei der Überlassung vereinbaren, hat der Kunde ElevateJobs Personalmanagement GmbH sämtliche Personalkosten der überlassenen Arbeitskraft zu ersetzen – einschließlich aller Sonderzahlungen, Abfertigungsansprüche, Lohn- und Lohnnebenkosten, Sozialversicherungsabgaben, Kommunalsteuer und sonstiger personalbezogener Abgaben und Steuern, Überstunden sowie Zuschläge, und zwar ungeachtet einer Verhinderung aus welchem Grund auch immer, einschließlich Urlaub, Krankheit, Karenz, Mutterschutz oder ähnlicher Fehlzeiten, während der gesamten Dauer des Arbeitsverhältnisses. Zusätzlich zu diesem Kostenersatz gebührt ElevateJobs Personalmanagement GmbH für die Payroll-Leistung das vereinbarte Honorar gemäß Angebot bzw. Auftragsbestätigung.
8.2. Die Leistung von ElevateJobs Personalmanagement GmbH beschränkt sich auf die Personaladministration, das ist die An- und Abmeldung zur ÖGK sowie soweit erforderlich zur BUAK, die Gehaltsabrechnung und -auszahlung, Errechnung und Abführung aller gesetzlich vorgeschriebenen Abgaben, Abschluss und Beendigung eines Dienstverhältnisses sowie die Erstellung einer Endabrechnung.
8.3. Bei Payroll-Arbeitskräften, die vom Kunden ausgewählt und beigestellt werden, übernimmt ElevateJobs Personalmanagement GmbH keine Gewähr für deren Qualifikation, Eignung oder Arbeitsleistung; die Auswahlverantwortung trägt ausschließlich der Kunde.
8.4. Die Übernahmebestimmungen gemäß den Punkten 5.16. bis 5.18. finden auf Payroll-Arbeitskräfte keine Anwendung, sofern diese vom Kunden ausgewählt und beigestellt wurden, es sei denn, die Arbeitskraft stand zuvor in einem Überlassungsverhältnis gemäß Punkt 5 dieser AGB zur ElevateJobs Personalmanagement GmbH.
9. Sicherheitsleistung und Bankgarantie
9.1. Bei Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage des Kunden oder bei Zahlungsverzug ist ElevateJobs Personalmanagement GmbH berechtigt, angemessene Bankgarantien oder Sicherheitsleistungen wegen fälliger und noch nicht fälliger Ansprüche aus sämtlichen bestehenden Verträgen zu verlangen und die Erfüllung bis zum Erhalt der Bankgarantie oder Sicherheitsleistung zu verweigern.
9.2. Kommt der Kunde dem Verlangen nach einer Bankgarantie oder Sicherheitsleistung nicht binnen einer Frist von 5 Werktagen nach, ist ElevateJobs Personalmanagement GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
9.3. ElevateJobs Personalmanagement GmbH ist berechtigt, vor und während der Geschäftsbeziehung Bonitätsauskünfte über den Kunden einzuholen. Bestehen bereits vor Beginn der Zusammenarbeit oder vor Vertragsabschluss begründete Zweifel an der Bonität oder Kreditwürdigkeit des Kunden, ist ElevateJobs Personalmanagement GmbH berechtigt, den Vertragsabschluss von einer Vorauszahlung oder der Leistung einer angemessenen Sicherheit abhängig zu machen. ElevateJobs Personalmanagement GmbH ist in einem solchen Fall auch berechtigt, nach eigenem Ermessen die Zusammenarbeit abzulehnen.
10. Sonderposten
10.1. Folgende Leistungen sind nicht im vereinbarten Honorar enthalten und werden dem Kunden gesondert nach tatsächlichen Kosten in Rechnung gestellt:
berufsspezifische persönliche Schutzausrüstung, sofern schriftlich nichts anderes vereinbart wurde
projektspezifische persönliche Schutzausrüstung (z. B. Klettergurt, Atemschutz, Spezialhelm oder vergleichbare Ausrüstung), sofern diese nicht vom Kunden gestellt wird
Eignungstests und besondere Auswahlverfahren auf Wunsch des Kunden
projektspezifische Zusatzkosten wie behördlich vorgeschriebene Nachweise, vom Kunden geforderte Ausweise oder Zertifikate sowie ähnliche projektbezogene Aufwände
nicht erstattungsfähige arbeitsmedizinische Untersuchungen, die vom Kunden (betriebsbedingt) oder gesetzlich vorgeschrieben werden (z. B. Folgeuntersuchungen, Lärmuntersuchungen oder Ähnliches)
sonstige vom Kunden veranlasste oder projektbedingt erforderliche Zusatzleistungen und Aufwendungen, die nicht im vereinbarten Honorar enthalten sind
10.2. Sonderposten werden nach tatsächlichen Kosten zuzüglich allfälliger Verwaltungskosten verrechnet.
10.3. Unabhängig von der Verpflichtung des Kunden, als Beschäftiger im Sinne des § 6 AÜG die erforderliche persönliche Schutzausrüstung bereitzustellen, behält sich ElevateJobs Personalmanagement GmbH vor, überlassenen Arbeitskräften erforderliche persönliche Schutzausrüstung selbst zur Verfügung zu stellen; die Kosten hierfür werden dem Kunden, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, als Sonderposten verrechnet. Ausgabe, Nutzung und Rückgabe richten sich nach den internen Richtlinien von ElevateJobs Personalmanagement GmbH und den dafür vorgesehenen Übernahme- und Rücknahmeprotokollen.
11. Datenschutz
11.1. Der Kunde verpflichtet sich, personenbezogene Daten, die er von ElevateJobs Personalmanagement GmbH erhält, vertraulich zu behandeln, ausschließlich zum Zwecke der Einsatzabwicklung zu verarbeiten und die gesetzlichen Vorschriften der DSGVO sowie des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG) einzuhalten. Der Kunde hat die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß Art. 24, 25 und 32 DSGVO zu ergreifen, um den Schutz der übermittelten personenbezogenen Daten zu gewährleisten. Die Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte oder die Verwendung außerhalb des jeweiligen Vertragsverhältnisses ist untersagt. Personenbezogene Daten sind unverzüglich zu löschen, sobald der Zweck der Verarbeitung weggefallen ist und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
11.2. Im Falle der Personalvermittlung ist der Kunde verpflichtet, die zur Verfügung gestellten Kandidatendaten unverzüglich nach Beendigung des Bewerbungsprozesses zurückzustellen und zu löschen, sofern der vermittelte Kandidat nicht zum Zuge kommt.
11.3. Bei einem Verstoß gegen die Verpflichtungen gemäß Punkt 11.1. – insbesondere bei unberechtigter Weitergabe personenbezogener Daten von Arbeitskräften oder Bewerbern an Dritte – verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer verschuldensunabhängigen Konventionalstrafe in Höhe eines Bruttomonatsentgeltes der betroffenen Arbeitskraft bzw. des betroffenen Bewerbers, mindestens jedoch Euro 3.500,00 je Verstoß. Weitergehende Schadenersatzansprüche von ElevateJobs Personalmanagement GmbH bleiben unberührt.
11.4. ElevateJobs Personalmanagement GmbH verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden sowie der überlassenen Arbeitskraft ausschließlich zur Erfüllung des Vertrages und zur Erfüllung gesetzlicher Vorschriften gemäß DSGVO und DSG. Weiteres ergibt sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung von ElevateJobs Personalmanagement GmbH, die auf der Website www.elevatejobs.at abrufbar ist.
11.5. Der Kunde erklärt sich mit der Kontaktaufnahme durch ElevateJobs Personalmanagement GmbH per Telefon, E-Mail oder Post zum Zwecke der Übermittlung von Angeboten und Informationen über Dienstleistungen ausdrücklich einverstanden. Diese Einwilligung kann jederzeit und formlos (z. B. per E-Mail) widerrufen werden. Die Erteilung oder der Widerruf dieser Einwilligung hat keinen Einfluss auf das Vertragsverhältnis.
12. Wirtschaftssanktionen
12.1. Der Kunde erklärt und garantiert, dass weder er noch seine Organe, Konzerngesellschaften oder von ihm kontrollierte Unternehmen mit Handels-, Finanz- oder Wirtschaftssanktionen belegt sind oder Gegenstand eines diesbezüglichen Verfahrens oder einer Untersuchung sind. Nach bestem Wissen des Kunden gilt dies auch für seine Mitarbeiter. Der Kunde hat ElevateJobs Personalmanagement GmbH unverzüglich zu informieren, wenn er oder eine der vorgenannten Personen oder Gesellschaften während der Geschäftsbeziehung von Sanktionen betroffen wird oder Gegenstand eines entsprechenden Verfahrens wird.
12.2. Der Kunde verpflichtet sich, keine Aktivitäten zu unternehmen, die dazu führen könnten, dass ElevateJobs Personalmanagement GmbH oder deren Mitarbeiter gegen Sanktionen verstoßen. Bei Verstoß gegen diese Garantie ist ElevateJobs Personalmanagement GmbH berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen und Schadenersatz zu verlangen.
12.3. ElevateJobs Personalmanagement GmbH ist berechtigt, die Erbringung von Leistungen zu verweigern oder auszusetzen, soweit deren Erbringung gegen anwendbare Handels-, Finanz- oder Wirtschaftssanktionen verstoßen würde. Hieraus entstehen dem Kunden keine Ansprüche gegen ElevateJobs Personalmanagement GmbH.
13. Schlussbestimmungen
13.1. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus einem Vertragsverhältnis zwischen ElevateJobs Personalmanagement GmbH und dem Kunden ist das für ElevateJobs Personalmanagement GmbH sachlich und örtlich zuständige Gericht in Linz. ElevateJobs Personalmanagement GmbH hat jedoch wahlweise das Recht, den Kunden auch nach seinem allgemeinen Gerichtsstand zu belangen.
13.2. Erfüllungsort für die Arbeitskräfteüberlassung, Personalvermittlung, Personalberatung, Payroll und Zahlungen des Kunden ist der Sitz von ElevateJobs Personalmanagement GmbH.
13.3. Auf sämtliche Vertragsverhältnisse oder sonstige Rechtsbeziehungen kommt ausschließlich materielles und formelles österreichisches Recht, unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und sämtlicher international-privatrechtlicher Verweisungsnormen (ROM I-VO, ROM II-VO, IPRG ua), zur Anwendung.
13.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstatt der unwirksamen Bestimmungen vereinbaren die Vertragsteile die Geltung einer wirksamen Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung so weit wie möglich entspricht.
13.5. Änderungen der Firma, der Anschrift, der Rechtsform, der Bankverbindung, der Vertretungsbefugnis, der Gewerbeberechtigung oder andere für die Geschäftsbeziehung relevante Informationen hat der Kunde ElevateJobs Personalmanagement GmbH umgehend schriftlich bekanntzugeben. Erfolgt die Angabe einer Änderung nicht, kann an die bekannte Anschrift gesendet werden und gilt als zugegangen.
13.6. Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten vertraulichen Informationen und Geschäftsgeheimnisse der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung der Vertragsbeziehung fort.
13.7. ElevateJobs Personalmanagement GmbH ist berechtigt, diese AGB aus sachlichem Grund (insbesondere geänderte Rechtslage oder Rechtsprechung, geänderte wirtschaftliche oder technische Rahmenbedingungen) zu ändern. Änderungen werden dem Kunden mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt und sind auf der Website www.elevatejobs.at veröffentlicht. Widerspricht der Kunde den geänderten AGB nicht binnen 4 Wochen nach Mitteilung, gelten die Änderungen als genehmigt; auf das Widerspruchsrecht und die Bedeutung des Schweigens wird der Kunde in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Änderungen der Hauptleistungen oder des vereinbarten Honorars bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden. Im Falle eines Widerspruchs ist jede Partei berechtigt, das Vertragsverhältnis unter Einhaltung einer zweiwöchigen Frist zum Monatsende schriftlich oder per E-Mail zu beenden.
13.8. Der Kunde ist nicht berechtigt, Rechte oder Pflichten aus dem Vertragsverhältnis ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ElevateJobs Personalmanagement GmbH an Dritte abzutreten oder zu übertragen. Dies gilt insbesondere auch im Falle eines Betriebsübergangs oder einer Umgründung.